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Wettkampfregeln

Zeitüberschreitung

Es besteht jeweils ein Zeitrahmen von 60 (in Worten: Sechszig) Minuten je Abschnitt. Ein Abschnitt ist entweder die Teilstrecke vom Start bis zur Mittelstation oder von der Mittelstation bis zum Ziel. Dabei gilt folgende Regelung:

  • Einzel Wenn der Läufer in einem der beiden Abschnitte mehr als 60 (in Worten: Sechzig) benötigt, wird er disqualifiziert.
  • 2er-Staffel Benötigt ein Läufer für seinen Abschnitt länger als 60 (in Worten: Sechszig) Minuten, bekommt das Team 15 (in Worten: Fünfzehn) Minuten Zeitstrafe (zusätzlich zur gelaufenen Zeit) – und zwar für jeden Abschnitt, bei dem die Zeit überschritten wurde.

Atemschutzgeräte

  • Alle Teams müssen Ihre Atemschutzgeräte selber mitbringen, egal ob Normal- oder Überdruck bzw. Stahl- oder Compositebehälter.
  • Maske und Lungenautomat werden nicht benötigt!

Bekleidung

  • Gestartet wird mit Einsatzstiefeln (nach DIN EN 345-2 / S3 oder gleichwertig)
  • Einsatzhose und –jacke (Feuerwehrschutzkleidung nach DIN EN 469, für den Innenangriff geeignet)
  • Feuerwehreinsatzhelm
  • Atemschutzgerät auf dem Rücken
  • THW abweichend Es ist der vollständige Multifunktionale Einsatzschutzanzug (MEA) (Variante Atemschutzgeräteträger) mit Innenhose zu tragen. (gemäß BeklRiLi 2.1.7 & 1.1 Anlage 1)

Die Ausrüstung wird vor dem Start vom Veranstalter überprüft.

Disqualifikation

  • Einzel Wenn der Läufer in einem der beiden Abschnitte mehr als 60 (in Worten: Sechzig) benötigt.
  • Nichteinhaltung der Wettkampfregeln
  • Unsportliches Verhalten
  • Behinderung der anderen Teilnehmer
  • Manipulation an Schutzausrüstung, Atemschutzgerät
  • Wenn verlorengegangene Ausrüstungsgegenstände nicht selbstständig aufgehoben werden
  • Wenn von der vorgegebenen Wettkampfstrecke abgewichen wird
  • Wenn ein Teilnehmer Teile der Wettkampfausrüstung während des Wettkampfes ablegt.

Bei Disqualifikation (egal ob vor, während oder nach dem Wettkampf) wird die Startgebühr als Aufwandsentschädigung einbehalten.

G26.3

  • Ist nicht notwendig. Das Atemschutzgerät wird nur geschultert.

Feuerwehrhaltegurt

  • Feuerwehrhaltegurt (auch Koppel genannt) ist nicht gestattet.

Flammschutzhaube

  • Ist nicht notwendig.

Haftungsausschluss

Helmkameras

  • Helmkameras dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie mit der entsprechend dafür vorgesehenen Halterung so fest am Helm angebracht sind, dass sie gegen "abfallen" gesichert sind.
  • Halterungen der Marke "Eigenbau" sind nicht gestattet.
  • Kameras mit Brustgurt (z.B. GoPro) dürfen benutzt werden, müssen aber auch nochmal, z.B. durch eine kurze Bandschlinge, gegen "abfallen" gesichert werden!
  • Alle „Anbauten“ werden vor dem Start vom Veranstalter überprüft: überstehen sie den „Wackeltest“ nicht, müssen sie abgenommen werden!

Helmlampen

  • Sind nicht notwendig.

Maske

  • Eine Maske darf nicht getragen werden.

Musik

  • Wer beim laufen Musik über Kopfhörer hören möchte, kann dies tun.
  • Wiedergabegerät bitte so verstauen, dass es nicht rausfallen kann.
  • Verlorene Gegenstände müssen eingesammelt werden!
  • Angepasste Lautstärke: Wenn euch jemand einen Überholvorgang ankündigt, solltet ihr dies wahrnehmen können

Startmodus

  • 2er-Staffel Der zweite Läufer startet spätestens 45 (in Worten: fünfundvierzig) Minuten nach dem ersten Läufer. Falls der erste Läufer binnen dieser Zeit an der Mittelstation ankommt, erfolgt eine klassische Staffelübergabe..

Überholen

  • Ist aufgrund der Strecke möglich & wahrscheinlich. Bitte lasst schnellere Teilnehmer vorbei.

Wertungsklassen

  • Einzel Männer & Frauen
  • 2er-Staffel Männer, Mixed & Frauen

Eine Wertungsklasse wird nur dann prämiert, wenn mindestens fünf Startplätze antreten. Heißt zum Beispiel: Wenn mindestens fünf Männer im Einzel antreten, gibt’s für die ersten drei Plätze einen Pokal.

Zubehör

  • Alle „Anbauten“ werden vor dem Start überprüft … überstehen sie den „Wackeltest“ nicht, müssen sie abgenommen werden!

Diese Wettkampfregeln sind angelehnt an die Regeln des Schanzenlauf Oberstdorf und wurden entsprechend erweitert bzw. angepasst.

Haftungsausschluss

Haftung

Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmenden und dritten Personen keine Haftung.

Teilnehmererklärung

Ohne jegliche Einschränkung der Verantwortlichkeit eines Veranstalters hinsichtlich der Durchführung des Wettkampfes gebe ich nachstehende Erklärung ab:

  1. Bezeichnung der Risiken: Ich weiß und bin mir voll der Gefahren bewusst, welche die Ausübung des oben genannten Wettkampfes beinhaltet. Ich erkenne, dass mit Anstreben ausgezeichneter Leistungen ein Risiko verbunden ist, welches darin besteht, dass ich meine physischen Fähigkeiten bis zum absoluten Limit erstrecken muss. Ich weiß und akzeptiere, dass mit der Ausübung eines solchen Wettkampfsportes Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Diese Gefahren drohen jedermann im Wettkampf- und Trainingsbereich, insbesondere aus den Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen sowie natürlichen oder künstlichen Hindernissen. Ich bin mir bewusst, dass gewisse Abläufe nicht immer vorausgesehen oder unter Kontrolle gehalten und daher auch nicht ausgeschaltet oder durch Sicherheitsvorkehrungen präventiv verhindert werden können. Die Teilnahme am Wettkampf erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung des Veranstalters und der Wettkampfleitung gegenüber den Wettkampfteilnehmern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Die darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
  2. Risikobereitschaft: Ich muss selbst beurteilen, ob die Wettkampf- oder Trainingsstrecke nach den gegebenen Verhältnissen für mich nicht zu schwierig ist. Ich erkläre, dass ich offensichtliche Sicherheitsmängel unverzüglich der Rennleitung melden werde.
  3. Persönliche Haftung: Ich bin mir bewusst, dass ich persönlich gegenüber Drittpersonen für Schäden zufolge Körperverletzungen oder Sachbeschädigung, welche auf meine Teilnahme am Training oder am Wettkampf zurückzuführen sind, haftbar sein kann. Ich erkenne an, dass es nicht der Verantwortung des Veranstalters unterliegt, meine Ausrüstung zu prüfen oder zu überwachen. Ich erkläre, mich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Ich bestätige, den vorstehende Haftungsausschluss gelesen zu haben.
  4. Startgeld: Bei Nichtantritt eines Teilnehmers, oder bei Ausfall wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

Unverbindliche Information zum Unfallversicherungsschutz

Freiwillige Feuerwehr

Für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Jugendfeuerwehr besteht üblicherweise der eigene gesetzliche Unfallversicherungsschutz, sofern sie von ihrem zuständigen Kommandanten für den Fire Trail Nesselwang im Rahmen ihres Feuerwehrdienstes entsandt worden sind.

Werk- & Betriebsfeuerwehr

Angehörige von Werk- & Betriebsfeuerwehren sind üblicherweise dann selbst unfallversichert, wenn ihre Teilnahme im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII erfolgt. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die jeweilige Fachberufsgenossenschaft, bei der das Unternehmen Mitglied ist. Es wird empfohlen, den Versicherungsschutz rechtzeitig über den Arbeitgeber zu klären.

Berufsfeuerwehr

Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr sind üblicherweise dann selbst unfallversichert, wenn ein Unfall anlässlich des Fire Trail Nesselwang als Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes anzuerkennen ist.

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